Kurz gesagt: In Deutschland gilt bei sexuellen Dienstleistungen die Kondompflicht. Kunden und Kundinnen sowie Prostituierte müssen dafür sorgen, dass beim Geschlechtsverkehr ein Kondom verwendet wird.

Was steht im Gesetz?

Die zentrale Regel steht in § 32 Absatz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG). Danach tragen beide Seiten Verantwortung dafür, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden. Betreiber eines Prostitutionsgewerbes müssen außerdem gut sichtbar auf diese Pflicht hinweisen.

Das Gesetz verbietet zugleich Werbung für Geschlechtsverkehr ohne Kondom – ausdrücklich auch dann, wenn dies nur indirekt oder sprachlich verschleiert angedeutet wird. Wünsche nach ungeschützten Praktiken sind deshalb nicht nur gesundheitlich unverantwortlich, sondern stehen auch im klaren Widerspruch zum gesetzlichen Schutzgedanken.

Welche Folgen kann ein Verstoß haben?

Wer als Kunde oder Kundin entgegen § 32 Absatz 1 nicht für die Verwendung eines Kondoms sorgt, begeht nach § 33 ProstSchG eine Ordnungswidrigkeit. Das Gesetz sieht dafür eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro vor.

Das Bundesfamilienministerium erläutert, dass die Kondompflicht vor allem Sexarbeitende schützen und sie darin bestärken soll, ungeschützte Dienstleistungen abzulehnen. Die Pflicht schafft damit eine klare Grenze: Sicherheit ist nicht verhandelbar.

Was bedeutet das für einen Besuch?

  • Respektiere ein Nein sofort und ohne Diskussion.
  • Bitte niemals um ungeschützte sexuelle Dienstleistungen.
  • Besprich Wünsche und Grenzen vorher klar, ruhig und einvernehmlich.
  • Verwende Kondome korrekt und beachte die Hinweise der selbständig tätigen Dame.
  • Bei Unsicherheit zu Gesundheit oder Infektionen helfen medizinische Beratungs- und Testangebote weiter.

Gesundheit und Schutz vor STI

Kondome können das Risiko vieler sexuell übertragbarer Infektionen deutlich reduzieren. Sie bieten jedoch keinen vollständigen Schutz gegen jede Infektion. Verantwortungsvolles Verhalten umfasst deshalb auch offene Kommunikation, den Verzicht auf Kontakte bei Beschwerden und – je nach persönlicher Situation – regelmäßige ärztliche Tests und Beratung.

Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemein verständliche Orientierung und keine Rechts- oder medizinische Beratung. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext; bei gesundheitlichen Fragen wende dich an eine Ärztin, einen Arzt oder eine zuständige Beratungsstelle.

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