Wichtig: Das Aston vermietet ausschließlich Zimmer. Die Mieterinnen arbeiten selbständig, auf eigene Rechnung und entscheiden selbst über angebotene Leistungen, Arbeitszeiten und persönliche Grenzen.

Wer darf in Deutschland tätig sein?

Wer sexuelle Dienstleistungen gegen Bezahlung anbieten möchte, muss volljährig sein. Nach dem Prostituiertenschutzgesetz sind vor Aufnahme der Tätigkeit grundsätzlich eine gesundheitliche Beratung und eine persönliche Anmeldung bei der zuständigen Behörde erforderlich. In Berlin werden diese Aufgaben zentral durch ProGAB im Bezirk Tempelhof-Schöneberg wahrgenommen.

Gesundheitliche Beratung

Die gesundheitliche Beratung findet vertraulich statt und umfasst unter anderem den Schutz vor Infektionen, Schwangerschaft und Verhütung sowie Hilfen in besonderen Lebenslagen. Nach den aktuellen Berliner Angaben ist die Beratung kostenlos und erfolgt ohne medizinische Untersuchung.

Wer mindestens 21 Jahre alt ist, muss die gesundheitliche Beratung grundsätzlich alle zwölf Monate wiederholen. Für Personen unter 21 Jahren gilt grundsätzlich ein Abstand von sechs Monaten. Maßgeblich sind immer die aktuellen Hinweise der Behörde und die Angaben auf der eigenen Bescheinigung.

Persönliche Anmeldung

Nach der gesundheitlichen Beratung folgt die persönliche Anmeldung der Tätigkeit. ProGAB informiert dabei unter anderem zu Freiwilligkeit, Arbeitsbedingungen, Steuer- und Krankenversicherungspflichten, Kondompflicht und Unterstützungsangeboten. Erforderliche Dokumente können sich nach persönlicher Situation unterscheiden.

  • gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild,
  • gegebenenfalls Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis,
  • Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung,
  • aktuelles Foto sowie gegebenenfalls weitere Nachweise.

Bitte prüfe die aktuelle Liste vor deinem Termin direkt bei Berlin.de. Dieser Ratgeber ersetzt keine Behördenauskunft, Steuerberatung oder Rechtsberatung.

So läuft eine Anfrage im Aston ab

  1. Rufe unverbindlich unter 030 – 788 90 340 an.
  2. Besprich gewünschten Zeitraum und aktuelle Verfügbarkeit.
  3. Kläre, welche Unterlagen vor Mietbeginn vorliegen müssen.
  4. Lass dir Zimmermiete, Zahlungsweise und Hausregeln transparent erklären.
  5. Entscheide erst danach in Ruhe, ob das Angebot zu dir passt.

Selbständigkeit und eigene Entscheidungen

Als selbständig Tätige entscheidest du allein, welche Leistungen du anbietest, welche Preise du vereinbarst und welche Kunden du akzeptierst. Niemand darf dich zu einer Dienstleistung drängen. Ein Nein gilt immer. Bei Unsicherheit, Druck oder einer Notlage kannst du dich an spezialisierte Berliner Beratungsstellen wenden.

Gesundheit und Ausstattung

Betreiber eines Prostitutionsgewerbes müssen nach dem ProstSchG auf eine Verringerung des Übertragungsrisikos von STI hinwirken. In den genutzten Räumen müssen während der Betriebszeiten unter anderem Kondome, Gleitmittel und Hygieneartikel angemessen bereitstehen. Vor Vertragsabschluss solltest du zusätzlich prüfen, ob Zimmer, Sanitärbereiche, Sicherheitskonzept und Arbeitsablauf deinen Anforderungen entsprechen.

Offizielle Berliner Informationen